Brugger Einkaufsgutscheine

Immer ganz genau das richtige Geschenk.

Der gemeinsame Gutschein, der grundsätzlich in den meisten Geschäften (Detailhandel,
Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe, Restaurants) in Brugg einlösbar ist, ist für jeden Beschenkten ein
sympathisches Geschenk, weil er damit nicht an ein einzelnes Geschäft gebunden ist und den Gutschein nach freier
Wahl auf dem Platz Brugg einlösen kann.

 

Bezugsquellen Gutscheine

amaryllis GmbH, Bahnhofplatz 9, 5200 Brugg, Telefon 056 441 24 40
Credit Suisse AG,Hauptstrasse 1, 5201 Brugg, Telefon 056 462 71 11
Migros Supermarkt, Neumarktplatz 1, 5200 Brugg, Telefon 058 567 72 00
Aargauische Kantonalbank Brugg, Bahnhofstrasse 23, 5200 Brugg, Telefon 056 448 95 95
BÜPA AG, Bahnhofstrasse 12, 5200 Brugg, Telefon 056 441 98 66

 

Grössere Bezüge bei der Credit Suisse auf Bestellung möglich.
Gutschein-Bestellungen im Wert ab CHF 10’000 können bei der Geschäftsstelle des
Gewerbevereins bestellt werden.

 

Einlösen der Gutscheine

Der beschenkte Kunde kann den Gutschein in praktisch jedem Brugger Geschäft einlösen. Der
Gutschein wird zum Nominalwert gerechnet. Der Kunde hat in jedem Fall die gleichen Ansprüche für Skonto, Rabatte,
usw. wie bei der Barzahlung. Firmen, die einen Gutschein entgegen nehmen, können diesen bei der amaryllis GmbH
einlösen.

 

ACHTUNG: Kein Umtausch von Papier «Zentrums-Gutscheine» in Plastikkarten-Einkaufsgutscheine mehr!

Aufgrund einer Neuauflage der Gutscheine laufen die Plastikkarten-Einkaufsgutscheine aus. Sämtliche Gutscheine, ob Papier oder Plastikkarte werden als Gutschein gegen Waren oder Leistungen akzeptiert, solange sie zeitlich noch gültig sind. Alte sowie neue Gutscheine haben eine reguläre Gültigkeit entsprechend der gesetzlichen Verjährungsfrist von fünf Jahren ab Ausstelldatum.

Gültigkeit der Brugger Geschenkgutscheine

Die gesetzliche Verjährungsfrist von Gutscheinen über kleinere Beträge wie Spielsachen, Kleider, Bücher, Lebensmittel oder Restaurantbesuche läuft nach fünf Jahren ab.
Bei den Brugger Gutscheinen in Stückelungen von 10, 20, 50 oder 100 Franken handelt es sich um ebensolche.

Quelle: Konsumentenschutz.ch